Amtsärztliche Gutachten und Zeugnisse

Das ärztliche Gutachten bildet die Grundlage einer rechtlichen Entscheidung. Es wird vom Auftraggeber immer dann veranlasst, wenn medizinischer Sachverstand zur Beurteilung eines Sachverhaltes erforderlich ist. Das ärztliche Gutachten ist, im Unterschied zu einem Befundbericht, eine wissenschaftlich fundierte Schlussfolgerung, die eine Ärztin oder ein Arzt über den Gesundheitszustand oder funktionelle Einschränkungen einer Person oder andere medizinische Umstände erstellt.

Zuständigkeit und Kontakt

Liane Oswald

Bauamt, Infrastruktur

Mag. Monika Jausz

Sekretariat Bürgermeister