Amtsärztliches Zeugnis – vorläufiger Mutterschutz

Zum Erlangen eines vorzeitigen Mutterschutzes ist ein amtsärztliches Zeugnis notwendig. Dies dient zur Vorlage bei Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger.

Das benötigte Formular finden Sie unter dem angeführten Link.

Zuständigkeit und Kontakt

Mag. Monika Jausz

Sekretariat Bürgermeister