Spielapparate – Standortverlegung
Eine beabsichtigte Standortverlegung von bewilligten Spielapparaten, sowie der Austausch dieser, ist der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft) frühzeitig zu melden.
Marktgemeinde Moosburg
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Eine beabsichtigte Standortverlegung von bewilligten Spielapparaten, sowie der Austausch dieser, ist der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft) frühzeitig zu melden.